2. Sich ausschließlich am emotionalen Wert orientieren
Gerade beim Elternhaus ist der emotionale Wert oft enorm.
Für die Ermittlung des Marktwertes spielt jedoch nicht die persönliche Erinnerung eine Rolle, sondern beispielsweise Lage, Zustand, Grundstück, Ausstattung und die aktuelle Nachfrage.
Beides darf nebeneinander existieren:
Der persönliche Wert kann unbezahlbar sein – der Marktwert ist trotzdem eine andere Größe.
3. Eine Erbengemeinschaft einfach laufen lassen
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, sollte möglichst früh besprochen werden, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll.
Denn unterschiedliche Vorstellungen können schnell zu Konflikten führen:
„Ich möchte darin wohnen.“
„Ich möchte verkaufen.“
„Ich möchte vermieten.“
Je länger keine gemeinsame Lösung gefunden wird, desto schwieriger kann die Situation werden. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass Immobilien innerhalb von Erbengemeinschaften besonders konfliktanfällig sind.
4. Nur auf den höchsten Preis schauen
Bei einem möglichen Verkauf ist ein möglichst hoher Kaufpreis natürlich interessant.
Trotzdem sollte ein Angebot nicht ausschließlich anhand der genannten Summe bewertet werden.
Auch die Finanzierung des Käufers, die gewünschten Bedingungen und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Abwicklung können eine Rolle spielen.
Ein vermeintlich hervorragendes Angebot ist wenig wert, wenn die Finanzierung später scheitert.
5. Steuerliche oder rechtliche Fragen einfach ignorieren
Erbschaften können steuerliche und rechtliche Besonderheiten mit sich bringen.
Das gilt beispielsweise für Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche, bestehende Darlehen oder die Situation innerhalb einer Erbengemeinschaft.
Bei konkreten Fragen sollte deshalb immer eine entsprechend qualifizierte Fachperson hinzugezogen werden.