Immobilie geerbt – was nun? Alles zu Erbschaft, Erbengemeinschaft, Immobilienbewertung, Verkauf, Steuern und wichtigen Fristen verständlich erklärt.

Immobilien Akademie von De Bie Immobilien mit Foto von Michael De Bie

Erben & Vererben – Immobilien, Erbschaft & wichtige Fragen

Eine Immobilie geerbt – und jetzt?

Eine Immobilie zu erben kann eine große Veränderung im Leben bedeuten.

Neben persönlichen und familiären Fragen entstehen plötzlich auch ganz praktische Themen:

Was ist die geerbte Immobilie wert?

Was passiert mit dem Grundbuch?

Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Was ist, wenn mehrere Personen gemeinsam erben?

Und soll die Immobilie behalten, vermietet oder verkauft werden?

Gerade bei einer geerbten Immobilie gibt es viele Entscheidungen, die nicht unbedingt sofort getroffen werden müssen – aber gut informiert sollten sie getroffen werden.

In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Fragen rund um Erbschaft und Immobilien verständlich und Schritt für Schritt.

Dabei geht es nicht nur um den möglichen Verkauf. Wir zeigen auch, welche Möglichkeiten Erben grundsätzlich haben und welche Punkte vor einer Entscheidung bedacht werden sollten.

⚖️ Wichtiger Hinweis

Die Informationen in unserer Akademie dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Gerade bei Erbschaften können die persönlichen Umstände entscheidend sein.

Expertenwissen der Immobilien Akademie von De Bie Immobilien mit Foto von Michael De Bie
  • Was passiert, wenn ich eine Immobilie erbe?
  • Welche Möglichkeiten habe ich mit einer geerbten Immobilie?
  • Wie finde ich heraus, was die Immobilie wert ist?
  • Was ist eine Erbengemeinschaft?
  • Kann eine Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen?
  • Muss ich eine geerbte Immobilie verkaufen?
  • Wie funktioniert der Verkauf einer geerbten Immobilie?
  • Welche Unterlagen brauche ich?
  • Muss ich Erbschaftsteuer zahlen?
  • Was passiert mit bestehenden Krediten?
  • Was passiert mit dem Grundbuch?
  • Wie wird der Wert einer geerbten Immobilie bestimmt?
  • Was sollte ich bei einer geerbten Immobilie nicht vorschnell tun?
  • Fazit

Eine Immobilie geerbt – was nun?

Der erste Gedanke nach einer Erbschaft ist häufig:

„Was mache ich jetzt mit der Immobilie?“

Die Antwort lautet: Es gibt nicht die eine richtige Lösung.

Eine geerbte Immobilie kann selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden. Je nach persönlicher Situation kann auch eine andere Lösung sinnvoll sein.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten zunächst einige grundlegende Fragen geklärt werden:

  • Wem gehört die Immobilie jetzt?
  • Gibt es weitere Erben?
  • Gibt es ein Testament oder einen Erbvertrag?
  • Gibt es noch bestehende Darlehen?
  • Wie hoch ist der ungefähre Wert der Immobilie?
  • Bestehen möglicherweise steuerliche Verpflichtungen?
  • Soll die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden?

Gerade wenn mehrere Personen gemeinsam erben, kann die Situation komplexer werden.

Deshalb ist es sinnvoll, nicht vorschnell eine Entscheidung zu treffen, sondern zunächst einen Überblick über die eigene Situation zu bekommen.

💡 Gut zu wissen

Eine geerbte Immobilie muss nicht automatisch verkauft werden. Erben können – abhängig von der konkreten Situation – grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten haben.

Welche Möglichkeiten habe ich mit einer geerbten Immobilie?

Wer eine Immobilie erbt, hat grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten.

Die Immobilie selbst nutzen

Vielleicht möchten Sie selbst in das Haus oder die Wohnung einziehen. Gerade wenn es sich um das Elternhaus oder das frühere Zuhause eines Familienmitglieds handelt, kann diese Möglichkeit emotional besonders wichtig sein.

Die Immobilie vermieten

Eine weitere Möglichkeit kann die Vermietung sein.

Dabei sollte allerdings nicht nur die zu erwartende Miete betrachtet werden. Auch laufende Kosten, Instandhaltung, Verwaltung und steuerliche Aspekte spielen eine Rolle.

Die Immobilie verkaufen

Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn Sie die Immobilie nicht selbst nutzen möchten oder eine Erbengemeinschaft eine gemeinsame Lösung benötigt.

Gerade bei mehreren Erben kann ein Verkauf eine Möglichkeit sein, den Immobilienwert in Geld aufzuteilen.

Einen Miterben auszahlen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein Miterbe die Immobilie übernehmen und die anderen Erben entsprechend ihrer Anteile auszahlen.

Welche Lösung sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen und rechtlichen Situation ab.

📍 Sie überlegen bereits, die geerbte Immobilie zu verkaufen?

Dann finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zum Immobilienverkauf weitere Informationen über den Ablauf, die Vorbereitung, Preisfindung und Vermarktung.

Wie finde ich heraus, was eine geerbte Immobilie wert ist?

Eine der wichtigsten Fragen nach einer Immobilienerbschaft lautet häufig:

„Was ist das Haus oder die Wohnung eigentlich wert?“

Das ist nicht nur für einen möglichen Verkauf interessant.

Der Immobilienwert kann beispielsweise auch bei der Aufteilung einer Erbschaft oder innerhalb einer Erbengemeinschaft eine wichtige Rolle spielen.

Dabei sollte man sich nicht ausschließlich an Immobilienangeboten im Internet orientieren.

Der Angebotspreis eines vergleichbaren Hauses sagt schließlich nicht automatisch aus, zu welchem Preis die Immobilie tatsächlich verkauft werden kann.

Bei einer individuellen Bewertung können unter anderem folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • Lage
  • Grundstücksgröße
  • Wohnfläche
  • Baujahr
  • Zustand
  • Modernisierungen
  • Ausstattung
  • energetischer Zustand
  • aktuelle Nachfrage
  • regionale Marktentwicklung

Gerade bei geerbten Immobilien können außerdem Besonderheiten auftreten. Vielleicht wurde das Haus über viele Jahre kaum modernisiert oder es befinden sich noch persönliche Gegenstände und Einrichtungsgegenstände darin.

Das bedeutet nicht automatisch, dass die Immobilie einen niedrigen Wert hat.

Entscheidend ist eine objektive Betrachtung des gesamten Objekts und seiner aktuellen Marktsituation.

📊 Wie wird der Wert einer Immobilie eigentlich bestimmt?

n unserem ausführlichen Ratgeber zur Immobilienbewertung erklären wir, welche Faktoren den Immobilienwert beeinflussen, welche Bewertungsverfahren es gibt und warum Online-Bewertungen nur eine erste Orientierung bieten können.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam Erben eines Nachlasses werden.

Das kann beispielsweise passieren, wenn Geschwister gemeinsam das Elternhaus erben.

Die Immobilie gehört dann nicht automatisch jedem Erben als einzelne, klar abgegrenzte Wohnung oder als bestimmter Teil des Hauses. Vielmehr besteht grundsätzlich eine gemeinsame Rechtsposition am Nachlass.

Und genau hier entstehen in der Praxis häufig Fragen.

Was passiert, wenn ein Erbe die Immobilie behalten möchte?

Was, wenn ein anderer Erbe verkaufen möchte?

Und was, wenn sich die Erben überhaupt nicht einigen können?

Eine Erbengemeinschaft kann deshalb insbesondere bei Immobilien organisatorisch und emotional anspruchsvoll werden.

⚠️ Wichtig

Die konkrete rechtliche Situation einer Erbengemeinschaft hängt vom jeweiligen Erbfall ab. Bei Streitigkeiten oder rechtlichen Fragen sollte professionelle rechtliche Beratung eingeholt werden.

Kann eine Erbengemeinschaft eine Immobilie verkaufen?

Ja, eine Erbengemeinschaft kann eine geerbte Immobilie verkaufen.

Allerdings können die Miterben nicht einfach unabhängig voneinander entscheiden, was mit dem gemeinsamen Immobilienvermögen passiert. Gerade bei einer Immobilie müssen sich die Beteiligten über das weitere Vorgehen verständigen.

Und genau hier liegt in der Praxis häufig die Schwierigkeit.

Vielleicht möchte eine Schwester das Elternhaus behalten, während der Bruder verkaufen möchte. Ein weiterer Miterbe möchte vielleicht vermieten.

Solche unterschiedlichen Vorstellungen können eine Erbengemeinschaft schnell vor eine schwierige Entscheidung stellen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich können sich die Miterben beispielsweise darauf einigen,

  • die Immobilie gemeinsam zu verkaufen,
  • dass ein Miterbe die Immobilie übernimmt,
  • dass ein Miterbe die anderen entsprechend ihrer Anteile auszahlt,
  • oder dass die Immobilie zunächst gemeinsam gehalten und beispielsweise vermietet wird.

Eine einvernehmliche Lösung ist dabei meistens der einfachste Weg.

Wenn sich die Beteiligten frühzeitig über den tatsächlichen Wert der Immobilie und die verschiedenen Möglichkeiten informieren, kann das helfen, eine gemeinsame Lösung zu finden.

💡 Gut zu wissen

Eine Immobilie lässt sich nicht so unkompliziert „aufteilen“ wie ein Geldbetrag. Genau deshalb entstehen bei Immobilien innerhalb von Erbengemeinschaften besonders häufig Konflikte.

Muss ich eine geerbte Immobilie verkaufen?

Nein. Eine geerbte Immobilie muss nicht automatisch verkauft werden.

Je nach persönlicher Situation können unterschiedliche Möglichkeiten sinnvoll sein.

Sie können die Immobilie beispielsweise:

  • selbst bewohnen,
  • vermieten,
  • innerhalb der Familie übertragen,
  • gemeinsam mit anderen Erben halten
  • oder verkaufen.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt unter anderem von der finanziellen Situation, der familiären Situation, dem Zustand der Immobilie und den eigenen Zukunftsplänen ab.

Gerade bei einem emotional aufgeladenen Erbfall sollte die Entscheidung nicht ausschließlich aus dem Bauch heraus getroffen werden.

Eine Immobilie kann einen erheblichen Vermögenswert darstellen. Deshalb kann es sinnvoll sein, zunächst herauszufinden, welchen Wert das Objekt tatsächlich hat und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.

🏡 Sie überlegen, die geerbte Immobilie zu verkaufen?

Bevor Sie sich festlegen, kann eine persönliche Einschätzung des Immobilienwertes hilfreich sein.

Wie läuft der Verkauf einer geerbten Immobilie ab?

Der Verkauf einer geerbten Immobilie unterscheidet sich grundsätzlich nicht vollständig von einem normalen Immobilienverkauf.

Allerdings gibt es einige zusätzliche Punkte, die vor dem eigentlichen Verkauf geklärt werden sollten.

1. Eigentumsverhältnisse klären

Zunächst muss feststehen, wer Erbe geworden ist und wer über die Immobilie verfügen kann.

2. Immobilie bewerten

Anschließend sollte der aktuelle Marktwert der Immobilie möglichst realistisch eingeschätzt werden.

Gerade innerhalb einer Erbengemeinschaft ist eine objektive Bewertung besonders wichtig. Sie kann eine Grundlage für Gespräche darüber bilden, ob verkauft oder von einem Miterben übernommen werden soll.

3. Unterlagen zusammenstellen

Für die Vermarktung werden verschiedene Unterlagen benötigt.

4. Verkaufsstrategie festlegen

Anschließend kann entschieden werden, zu welchem Preis und auf welchem Weg die Immobilie angeboten werden soll.

5. Interessenten prüfen

Bei einem Verkauf sollte nicht nur der gebotene Preis betrachtet werden. Auch die Finanzierung und Zuverlässigkeit potenzieller Käufer können eine Rolle spielen.

6. Notarieller Kaufvertrag

Der Verkauf einer Immobilie erfolgt über einen notariell beurkundeten Kaufvertrag.

7. Übergabe und weitere Abwicklung

Nach den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen folgen Kaufpreiszahlung, Übergabe und die weiteren grundbuchrechtlichen Schritte.

📖 Weiterführend

Den gesamten Verkaufsprozess – von der ersten Überlegung bis zum Notartermin – haben wir ausführlich in unserem Ratgeber „Immobilienverkauf – Der große Ratgeber“ erklärt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf einer geerbten Immobilie?

Für den Verkauf einer geerbten Immobilie können verschiedene Unterlagen erforderlich sein.

Dazu gehören je nach Objekt beispielsweise:

  • Grundbuchauszug
  • Erbnachweis
  • gegebenenfalls Erbschein
  • Testament oder Erbvertrag
  • Energieausweis
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Flurkarte
  • Bauunterlagen
  • Unterlagen über Modernisierungen
  • bei Eigentumswohnungen zusätzlich beispielsweise die Teilungserklärung

Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der Immobilie und der konkreten Erbsituation ab.

Gerade beim Erbfall sollte außerdem darauf geachtet werden, dass die Eigentumsverhältnisse nachvollziehbar sind.

📄 Gut zu wissen

Ein nicht aktualisiertes Grundbuch bedeutet nicht automatisch, dass die Erben keine Eigentümer geworden sind. Die rechtliche Eigentumslage und der Grundbuchstand sind jedoch zwei unterschiedliche Dinge. Für einen geordneten Immobilienverkauf sollte die Situation frühzeitig geklärt werden.

Was passiert mit dem bestehenden Immobilienkredit?

Eine geerbte Immobilie kann auch mit finanziellen Verpflichtungen verbunden sein.

Besteht beispielsweise noch ein Immobiliendarlehen, sollte zunächst geklärt werden, welche Verpflichtungen mit dem Erbfall verbunden sind.

Denn mit dem Nachlass können nicht nur Vermögenswerte, sondern grundsätzlich auch Verbindlichkeiten übergehen.

Deshalb sollte bei einer Immobilie mit bestehender Finanzierung möglichst früh geprüft werden:

  • Wie hoch ist die verbleibende Darlehenssumme?
  • Welche Konditionen gelten?
  • Gibt es eine Grundschuld?
  • Was passiert bei einem Verkauf?
  • Welche Kosten könnten bei einer vorzeitigen Ablösung entstehen?

Hier ist eine individuelle Prüfung wichtig.

⚠️ Wichtig

Bei konkreten Fragen zu einem bestehenden Darlehen oder möglichen Kosten einer vorzeitigen Ablösung sollte die finanzierende Bank bzw. eine fachkundige Finanz- oder Rechtsberatung einbezogen werden.

Was passiert mit dem Grundbuch nach einer Erbschaft?

Nach einem Erbfall stellt sich häufig die Frage, wann und wie das Grundbuch geändert werden muss.

Dabei sollte zwischen dem Erwerb durch Erbschaft und der späteren Grundbuchberichtigung unterschieden werden.

Wer eine Immobilie erbt, sollte prüfen lassen, ob der Grundbuchstand entsprechend aktualisiert werden muss und welche Nachweise dafür erforderlich sind.

Gerade wenn die Immobilie anschließend verkauft werden soll, ist eine klare Eigentumssituation besonders wichtig.

Bei mehreren Erben muss außerdem berücksichtigt werden, dass die Immobilie zur Erbengemeinschaft gehören kann.

⚖️ Wichtig

Die konkreten Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung hängen vom Einzelfall ab. Bei Fragen dazu sind insbesondere Notar, Nachlassgericht oder Grundbuchamt geeignete Ansprechpartner.

Muss ich für eine geerbte Immobilie Erbschaftsteuer zahlen?

Eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich Auswirkungen auf die Erbschaftsteuer haben.

Ob tatsächlich Erbschaftsteuer anfällt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab.

Dazu gehören insbesondere:

  • der Wert des geerbten Vermögens,
  • der Verwandtschaftsgrad,
  • persönliche Freibeträge,
  • weitere Vermögenswerte im Nachlass,
  • bestehende Verbindlichkeiten
  • und gegebenenfalls besondere Steuerbefreiungen.

Besonders wichtig kann das sogenannte Familienheim sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehepartner und Kinder bei selbst genutzten Familienheimen von einer Steuerbefreiung profitieren. Die Voraussetzungen sind allerdings genau zu beachten.

Deshalb sollte bei einer konkreten Erbschaft nicht allein anhand allgemeiner Informationen entschieden werden.

⚠️ Wichtig

Steuerliche Fragen rund um eine geerbte Immobilie können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Für eine individuelle Einschätzung sollte ein Steuerberater oder eine andere entsprechend qualifizierte Fachperson hinzugezogen werden.

Was sollten Erben mit einer Immobilie nicht vorschnell tun?

Eine geerbte Immobilie kann eine große Chance sein – sie kann aber auch viele Fragen und manchmal sogar Konflikte mit sich bringen.

Gerade deshalb lohnt es sich, die wichtigsten Entscheidungen nicht unter Zeitdruck oder ausschließlich aus dem Bauch heraus zu treffen.

1. Die Immobilie sofort verkaufen, ohne ihren Wert zu kennen

Wer gerade eine Immobilie geerbt hat, möchte die Angelegenheit vielleicht möglichst schnell abschließen.

Trotzdem sollte vor einem Verkauf zunächst geklärt werden, welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat.

Ein Blick auf ähnliche Immobilienangebote im Internet kann dabei eine erste Orientierung geben, ersetzt aber keine individuelle Bewertung.

2. Sich ausschließlich am emotionalen Wert orientieren

Gerade beim Elternhaus ist der emotionale Wert oft enorm.

Für die Ermittlung des Marktwertes spielt jedoch nicht die persönliche Erinnerung eine Rolle, sondern beispielsweise Lage, Zustand, Grundstück, Ausstattung und die aktuelle Nachfrage.

Beides darf nebeneinander existieren:

Der persönliche Wert kann unbezahlbar sein – der Marktwert ist trotzdem eine andere Größe.

 

3. Eine Erbengemeinschaft einfach laufen lassen

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, sollte möglichst früh besprochen werden, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll.

Denn unterschiedliche Vorstellungen können schnell zu Konflikten führen:

„Ich möchte darin wohnen.“

„Ich möchte verkaufen.“

„Ich möchte vermieten.“

Je länger keine gemeinsame Lösung gefunden wird, desto schwieriger kann die Situation werden. Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass Immobilien innerhalb von Erbengemeinschaften besonders konfliktanfällig sind.

 

4. Nur auf den höchsten Preis schauen

Bei einem möglichen Verkauf ist ein möglichst hoher Kaufpreis natürlich interessant.

Trotzdem sollte ein Angebot nicht ausschließlich anhand der genannten Summe bewertet werden.

Auch die Finanzierung des Käufers, die gewünschten Bedingungen und die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Abwicklung können eine Rolle spielen.

Ein vermeintlich hervorragendes Angebot ist wenig wert, wenn die Finanzierung später scheitert.

 

5. Steuerliche oder rechtliche Fragen einfach ignorieren

Erbschaften können steuerliche und rechtliche Besonderheiten mit sich bringen.

Das gilt beispielsweise für Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche, bestehende Darlehen oder die Situation innerhalb einer Erbengemeinschaft.

Bei konkreten Fragen sollte deshalb immer eine entsprechend qualifizierte Fachperson hinzugezogen werden.

⚖️ Wichtig

Unsere Akademie kann eine erste Orientierung geben, ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. 

6. Die Immobilie einfach mit einem Online-Rechner bewerten

Online-Bewertungen können für eine erste Orientierung hilfreich sein.

Sie können jedoch nicht jede Besonderheit einer Immobilie berücksichtigen.

Gerade bei einer Erbschaft kann eine realistische Bewertung wichtig sein – beispielsweise wenn mehrere Erben entscheiden müssen, ob ein Verkauf oder eine Übernahme durch einen Miterben sinnvoll ist.

7. Eine Entscheidung treffen, bevor alle Möglichkeiten bekannt sind

Vielleicht ist der Verkauf tatsächlich die beste Lösung.

Vielleicht ist eine Vermietung sinnvoller.

Vielleicht möchte ein Miterbe die Immobilie übernehmen.

Oder die Familie findet eine ganz andere Lösung.

Deshalb muss die erste Entscheidung nicht immer sofort die endgültige Entscheidung sein.

Information schafft zunächst einmal Möglichkeiten.

Immobilien Akademie De Bie mit Foto von Vanessa Tappe und Michael De Bie

Eine Immobilie zu erben ist eine besondere Situation.

Manchmal ist sie mit schönen Erinnerungen verbunden. Manchmal kommt die Erbschaft völlig unerwartet. Und manchmal treffen innerhalb einer Familie unterschiedliche Vorstellungen aufeinander.

Deshalb gibt es auch nicht die eine richtige Lösung für jede geerbte Immobilie.

Behalten, vermieten, innerhalb der Familie übertragen oder verkaufen – welche Möglichkeit sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation ab.

Was jedoch fast immer sinnvoll ist: erst informieren, dann entscheiden.

Dazu gehört auch, den tatsächlichen Wert der Immobilie zu kennen.

Gerade wenn mehrere Erben beteiligt sind, kann eine objektive Einschätzung des Immobilienwertes eine wichtige Grundlage für weitere Gespräche sein.

Und wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass ein Verkauf die richtige Lösung ist, muss auch dieser Schritt nicht kompliziert oder unübersichtlich sein.

Ein erfahrener Immobilienmakler kann Sie dabei unterstützen, den Wert der Immobilie realistisch einzuschätzen, die Vermarktung vorzubereiten, passende Käufer anzusprechen und den Verkaufsprozess bis zum Notartermin zu begleiten.

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Wir erstellen innerhalb von 48 Stunden eine persönliche, handgefertigte Marktwertanalyse – individuell für Ihre Immobilie und nicht einfach anhand eines automatisierten Online-Rechners.

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Hinweis

Die Inhalte unserer Immobilien Akademie wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung.

Trotz regelmäßiger Überprüfung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Gesetzliche Regelungen, Rechtsprechung sowie individuelle Umstände können sich ändern und im Einzelfall zu abweichenden Ergebnissen führen.

Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, zusätzlich fachkundigen Rat – beispielsweise durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar – einzuholen.

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